Die Sozialpädagogischen Pflegefamilien SGh bieten längerfristige Platzierungen für Kinder beiderlei Geschlechts an, sofern andere Unterstützungsmassnahmen nicht mehr zielführend sind.
Das Aufnahmealter liegt in der Regel zwischen 0 bis 10 Jahren. Die sozialpädagogischen Einheiten mit familiären Strukturen sind besonders für längerfristige Platzierungen geeignet.
Einweisende Stellen sind Jugendsekretariate, Amtsvormundschaften und Fürsorgeämter.
Aufnahmebedingungen
Nachfolgende Kriterien müssen erfüllt sein, bevor es zu einer Platzierung kommt:
- Zivilrechtliche Massnahmen nach ZGB Art. 308 ev. in Verbindung mit Artikel 310, bzw. 368.
- Alter und Geschlecht passen zur bestehenden Familienstruktur.
- Genügend Voraussetzungen, um die öffentliche örtliche Schule besuchen zu können. Falls dies nicht möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden, ob ein anderes geeignetes schulisches Angebot in der näheren Umgebung vorhanden ist.
- Wenn möglich Einverständnis der Eltern.
- Wenn möglich Einverständnis des Kindes.
- Vorliegende schriftliche Kostengutsprache.
Platzierungsgrundlage ist nebst den entsprechenden Gesetzesgrundlagen der unterschriebene Aufenthaltsvereinbarung, sowie die erteilte Kostenübernahmegarantie (KÜG).
Aufnahmeverfahren
- Telefonische Anfrage
- Institutionsbesichtigung
- Mündliche Anmeldung
- Schriftliche Unterbringungsanfrage
- Schnupperbesuch
- Aufenthaltsvereinbarung
- Schriftliche Anmeldung
- Aufnahmeentscheid
- Eintrittsdatum festlegen
Aufsicht
IVSE
Die sozialpädagogischen Pflegefamilien SGh sind im Rahmen der IVSE anerkannt und erfüllen deren Richtlinien.
Kantonale Aufsicht
Die Heimaufsicht wird durch das AJB des Kantons Zürich sichergestellt. Diese Stelle erteilt auch die Betriebsbewilligung.
Stiftungsinterne Begleitung
Folgende Instrumente dienen der internen Begleitung der Arbeit der Sozialpädagogischen Pflegefamilien SGh:
- Bündner Standard
- Leitlinien der Pädagogischen Angebote
- Grundlagenpapiere
- Regelmässige Gespräche (Coaching und MAB)
- Erziehungsplanung, Erziehungscoaching
- Verbundstage
- Vernetzung
- Qualitätsentwicklung
Kosten
Die Sozialpädagogischen Pflegefamilien SGh sind finanziell eigenständig. Sie sind ein Angebot der Heimpflege des Kantons Zürich und finanzieren sich durch die in der Rahmenvereinbarung geregelten Fixtarife.
Neues Kinder- und Jugendheimgesetz ab 1.1.2022
Auf Januar 2022 hat der Regierungsrat das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) mit der dazu gehörenden Verordnung (KJV) in Kraft gesetzt. Darin wird unter anderem die Kostenverteilung grundsätzlich neu geregelt.
Die Kosten für die Platzierungen werden neu durch den Kanton Zürich und seine Gemeinden getragen. Die unterhaltspflichtigen Eltern müssen neu für einen Verpflegungsbeitrag und wie bisher für die Nebenkosten aufkommen.
Kostenübernahmegarantie KÜG
Die KÜG muss vor dem Eintritt über das elektronische Portal vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) beantragt werden. Antragsteller sind die Eltern, die KESB, ein Gericht, ein Beistand oder eine Beiständin oder die leistungsbeziehende Person selbst.
Jugendhilfestellen (kjz oder Sozialzentren der Stadt Zürich) unterstützen Eltern und Kinder und Jugendliche bei der Antragsstellung.
Platzierungskosten
Die Fixtarife für die Platzierungen werden jährlich durch das AJB festgelegt. Diese Tarife gelten auch für andere Finanzierer (z.B. andere Kantone).
Verpflegungsbeitrag
Das KJG sieht einen Beitrag der Eltern/ Erziehungsberechtigten vor. Dieser Verpflegungsbeitrag beträgt 25 Franken pro Aufenthaltstag und wird von den Leistungserbringern (in diesem Fall der Verbund Sozialpädagogische Pflegefamilien) in Rechnung gestellt.
Unterhaltskosten/ Individuelles Budget
Die Eltern schulden auch die Kosten für die individuellen Auslagen. Grundlage für unser Reglement sind die Empfehlungen der Sozialkonferenz des Kantons Zürich. Diese Kosten werden beim Eintritt individuell besprochen und festgelegt.
Freie Plätze
Kein freier Platz verfügbar.

Arbeitsweise
Unsere Arbeit beruht auf den pädagogischen Leitlinien der Stiftung Gott hilft.
Die Sozialpädagogischen Pflegefamilien arbeiten nach Traumapädagogischen Haltungen und traumasensible Arbeitsweise ist handlungsleitend im Alltag.